Übergangswohnheim für Haftentlassene
Das Angebot des betreuten Übergangswohnens umfasst drei Wohngemeinschaften mit insgesamt sechs Zimmern. Die Bewohner teilen sich gemeinschaftlich die Küche und das Bad.
Wenn die Kostenübernahme nach §§ 67ff. SGB XII geklärt ist, bietet es haftentlassenen, bzw. strafrechtlich in Erscheinung getretenen Personen die Möglichkeit, nach ihrer Entlassung für etwa sechs Monate im Peter-Krattinger-Haus zu wohnen. Während dieser Zeit bieten wird Ihnen Unterstützung bei der Regelung Ihrer Angelegenheiten, z.B. Antragsstellungen bei Sozialleistungsträgern, Wohnungs-, und Arbeitssuche (siehe Zielsetzung) an.
Ergänzend zur Unterkunft im Wohnheim bieten wir für Betroffene mit eigener Wohnung im Rahmen der Resozialisierung 4 Plätze "Betreutes Wohnen" an.

Zielsetzung
- Betreuung und Begleitung im Anschluss an die Haft sowie Unterstützung bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
- Überwindung der sozialen Schwierigkeiten
- Wirtschaftliche Absicherung des Lebensunterhalts
- Individuelle Wohnperspektive
- Straffreies Leben in sozialer Verantwortung
- Schaffung einer beruflichen Perspektive

Rahmenbedingungen
- Bereitschaft zur Veränderung
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit
- Keine akute Suchterkrankung oder psychische Erkrankung, keine Sexualdelikte
Bewerbungsverfahren in 5 Schritten:
1. Wenden Sie sich schriftlich, persönlich oder über den Sozialdienst der JVA an die Mitarbeiter des Wohnheims
2. Bewerbungsbogen oben herunterladen, ausfüllen und mit einem Lebenslauf sowie dem letzten Urteil an uns senden.
3. Persönliches Erstgespräch in der JVA oder im Wohnheim
4. Entscheidung über die mögliche Aufnahme
5. Bei Aufnahme Nutzungsvertrag für 6 Monate